- Der Umstand, dass C.________ bei der Befragung durch die Kantonspolizei, die 2019 stattfand, noch nichts schilderte, was als Druck oder Androhung von Gewalt seitens ihres Mannes interpretiert werden müsste, sondern sich bei kritischen Fragen stets in 'Nicht-Wissen' flüchtete. Dem könnte man entgegenhalten, sie habe sich geschämt und deshalb zunächst nichts gesagt.