55a Abs. 1 StGB zu sistieren. Und weniger als sechs Monate später stellte er den Antrag, es sei gänzlich einzustellen, was die Staatsanwaltschaft denn auch tat (vgl. dazu auch bereits E. II.A und E. II.G hiervor). In einem ersten Schritt stellt sich daher die Frage, ob die Aussagen von C.________ und A.________ glaubhaft sind, d.h. A.________ seine Frau tatsächlich 'unter Druck setzte' oder ob sie dies beide nur aussagten, um C.________ zu schützen. Kommt das Gericht zum Schluss, dass die Aussagen grundsätzlich glaubhaft sind, so sind in einem zweiten Schritt die strafrechtlichen Folgen zu prüfen.