_ machte geltend, er habe seine Frau "fast" genötigt, oder er habe ihr gesagt, sie solle etwas so machen wie er es wolle oder sie müsse gehen. Er sagte gar aus, er habe seiner Frau mit Schlägen gedroht. Nach der Video-Einvernahme von C.________ eröffnete die Staatsanwaltschaft daher konsequenterweise ein Verfahren gegen A.________, dies wegen des Verdachts der Nötigung, evtl. Drohung (pag. 01 001 009). Nicht einmal eine Woche nach der Verfahrenseröffnung stellte der Verteidiger von C.________ bereits den Antrag, das Verfahren sei gestützt auf Art. 55a Abs. 1 StGB zu sistieren.