2. Abhängigkeit zum Beschuldigten / Nötigung durch den Beschuldigten Zur Frage, ob die Beschuldigte von ihrem Ehemann abhängig war oder von diesem gar bedroht resp. genötigt wurde, erwog die Vorinstanz (pag. 18 487 ff.; S. 48 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): "Mein Mann [hatte] ganz klare Vorstellungen und ich [hatte] einfach […] zu gehorchen." Ihr Mann habe sie bedroht, sie habe "ganz viel unterschreiben" müssen, unter Druck, weil ihr Mann das so gewollt habe.