__ AG, was bereits von den zeitlichen Abläufen her nicht zutreffend sein kann. Ihre Eltern bzw. ihre Mutter stellten zwar das Gründungskapital für die J.________ AG zur Verfügung, doch ist daraus nicht zu schliessen, dass C.________ in einem sehr begüterten Elternhaus aufwuchs. Die Aussagen ihres Vaters wirken eher so, als hätte seine (verstorbene) Frau ihr 'Büechli' geplündert, um dem Mann ihrer Tochter mit CHF 100'000.00 helfen zu können.