__ AG übernahm. Abgesehen von einem einfachen Buchhaltungs-Grundkurs bei der Mi- gros-Schule verfügt C.________ folglich über keinerlei kaufmännische Bildung. Sie hatte entgegen ihren Aussagen nicht die nötigen Fähigkeiten, die Administration inkl. Buchhaltung einer Gesellschaft mit mehreren hunderttausend Franken Umsatz, zahlreichen Baustellen und verschiedenen Unterakkordanten zu führen. Auch fehlte ihr jegliches Wissen, das es braucht, um eine verantwortungsvolle Verwaltungsrätin und Mitglied der Geschäftsleitung einer solchen Gesellschaft zu sein. Das Ehepaar ________ (Familienname) war schon rund neun Jahre verheiratet, als A._____