23 10. Charakterisierung der Beschuldigten 1. Ausbildung, Persönlichkeit und finanzielle Verhältnisse Die Vorinstanz charakterisierte die Beschuldigte wie folgt (pag. 18 486 f., S. 47 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): C.________ besuchte die Primarschule, machte ein Haushaltlehrjahr und absolvierte dann die Hauspflegerinnenschule. Sie arbeitete gemäss ihren Aussagen anschliessend 20 Jahre lang auf ihrem Beruf als Angestellte bei der ________ (Arbeitgeberin), bevor sie die Buchhaltung und Administration der I.________ AG übernahm.