Dieser Eindruck aus den Bankdokumenten deckt sich auch mit den Aussagen von G.________. Dieser arbeitete 2017, also in dem Jahr, in dem die Sucht angeblich am schlimmsten gewesen sein soll, eng mit A.________ zusammen und konnte keine markante Wesensveränderung feststellen. A.________ war schon immer etwas chaotisch und sprunghaft, aber auch begeisterungsfähig und war im technischen Teil seines Berufs nach wie vor sehr gut. Auch gelang es ihm immer wieder, auch im persönlichen Gespräch, an Geldgeber für die I.________ AG zu kommen, was er nicht geschafft hätte, wäre er ein offenkundig unzuverlässiger Süchtiger gewesen. In der Hauptverhandlung gab A.__