Diese hatte im Urteilszeitpunkt keine Website mehr, was zumindest Fragezeichen aufwirft. Zwar hat der Beschuldigte erneut unter Beweis gestellt, dass er Aufträge generieren kann und die fachlichen Qualitäten als Lüftungsingenieur aufweist (vgl. hierzu pag. 19 710 sowie pag. 19 736 ff.). Nebst diversen Aufträgen und der Liquiditätsplanung 2024 liegen der Kammer aber keine weiteren Unterlagen vor. Der Liquiditätsplanung kann zudem entnommen werden, dass der Beschuldigte ab Februar 2024 einen Lohn von EUR 10'400.00 hätte beziehen sollen.