Dem Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses kann entnommen werden, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsmässiger Durchführung von Abschlussprüfungen eben gerade nicht erfolgt ist (pag. 19 713). Weiter ist dem Bericht zu entnehmen, dass das Gesellschaftskapital lediglich zur Hälfte einbezahlt worden ist (pag. 19 714). Sodann hat sich der Beschuldigte eigenen Aussagen zufolge im März 2024 aufgrund eines Zerwürfnisses von seinen beiden Geschäftspartnern getrennt und sich auf die Y.________ GmbH konzentriert. Diese hatte im Urteilszeitpunkt keine Website mehr, was zumindest Fragezeichen aufwirft.