19 672, Z. 39 ff.). Das von den Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung gezeichnete Bild des nunmehr wirtschaftlich erfolgreichen Beschuldigten, vermag die Kammer nicht zu überzeugen. Dieser hinterlässt eher den Eindruck, in altem Fahrwasser unterwegs zu sein. Der Kammer liegt betreffend die V.________ GmbH das vollständige Geschäftsjahr 2021 vor (pag. 19 711 ff.). Dem Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses kann entnommen werden, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsmässiger Durchführung von Abschlussprüfungen eben gerade nicht erfolgt ist (pag.