20 teils mit Freelancern zusammen. Auf die fehlende Website angesprochen, gab der Beschuldigte zu Protokoll, diese sei aktuell im Aufbau. Mit diesem Unternehmen werde es funktionieren, da es ein anderes Geschäftsmodell sei. Er müsse der erstinstanzlichen Gerichtspräsidentin Recht geben, ihm sei bei der I.________ AG alles zu viel geworden. Er sei überfordert gewesen. Dieses Mal werde nur noch das Wissen und die Erfahrung verkauft. Er wolle nun nicht mehr im gleichen Ausmass wachsen, wie dies früher der Fall gewesen sei (pag. 19 663, Z. 4 ff.).