18 A.________, im Urteilszeitpunkt rund 47 ½ Jahre alt, ist zweifellos ein gut ausgebildeter Klimatechniker: Er lernte Lüftungsplaner und bildete sich als Heiz- und Kälteplaner weiter, absolvierte zudem die Fachschule zum Energie-Ingenieur und war bis Ende 2014 in verschiedenen Unternehmen als Angestellter tätig, bevor er sich schliesslich mit 38 Jahren selbständig machte (vgl. pag. 05 001 003, 05 003 007). Kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Weiterbildungen absolvierte er keine. A.________ ist auf seinem Fachgebiet nicht nur gut ausgebildet, sondern auch tatsächlich gut: Die