18 482 f.; S. 43 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 9. Charakterisierung des Beschuldigten 1. Ausbildung, Persönlichkeit und finanzielle Verhältnisse Vorab wird darauf hingewiesen, dass diverse Schuldsprüche der Vorinstanz unangefochten blieben und damit in Rechtskraft erwuchsen. Es sind dies: • Misswirtschaft, begangen zwischen Januar 2015 und Oktober 2017 in ________ (Ort) und ________ (Ort) z.N. der Gläubiger der I.________ AG (Ziff. I.1.1 der Anklageschrift);