8. Vorbemerkungen Die Strukturierung der vorliegenden Urteilsbegründung richtet sich grundsätzlich nach dem Aufbau des erstinstanzlichen Motivs. Entsprechend erfolgt zunächst eine Charakterisierung der beiden Beschuldigten. Es wird ebenfalls auf die beiden beteiligten Gesellschaften, die I.________ AG und die J.________ AG, einzugehen sein. Der allgemeine Teil zeichnet die Rahmenbedingungen, in welche die einzelnen Sachverhalte einzubetten sein werden. Für die Grundsätze der Beweiswürdigung wird vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 482 f.;