16 Die Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil teilweise angefochten. Ihre Berufung richtet sich gegen die Schuldsprüche wegen Betrugs sowie Unterlassung der Buchführung (Ziff. IV./4. und Ziff. IV./5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie deren Nebenfolgen (Ziff. IV./2. Sanktionspunkt und Ziff. IV./3 Sanktionspunkt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und die Strafzumessung (Ziff. IV./1. Sanktionspunkt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Demgegenüber sind sämtliche Freisprüche gegenüber den Beschuldigten (Ziff. I. und Ziff.