zu beschliessen und zu verfügen: 1. Die Zivilklage der E.________ GmbH sei, soweit solche Ansprüche oberinstanzlich noch geltend gemacht werden und den von A.________ anerkannten Betrag von CHF 33'399.48 übersteigen (Urteil WSG, Lit. VII. Ziff. 1.1) abzuweisen, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 2. Das Honorar und die Auslagen des amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, seien gemäss eingereichter Honorar- und Kostennote vom 24. August 2023 bzw. 17. September 2024 gerichtlich festzusetzen.