5. Dispensation Rechtsanwalt Dr. F.________ stellte mit Eingabe vom 25. März 2024 namens und im Auftrag der Privatklägerin 1 das Gesuch, diese sei von der Pflicht zur persönlichen Teilnahme an der Berufungsverhandlung zu dispensieren (pag. 19 536 ff.). Mit Verfügung vom 22. April 2024 wurde das Dispensationsgesuch der Privatklägerin 1 gutgeheissen (pag. 19 570 ff.). Mit Eingabe vom 2. September 2024 stellte Rechtsanwalt Dr. F.________ schliesslich im Auftrag der Privatklägerin 1 seine Anträge und reichte seine Honorarnote zu den Akten (pag. 19 627 ff.).