4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Eingabe vom 29. August 2024 stellte Rechtsanwalt B.________ die Anträge, es seien weitere Unterlagen zu den Akten zu erkennen sowie drei weitere Personen als Zeugen vorzuladen sowie zum vorgeworfenen Sachverhalt zu befragen (pag. 19 608 ff.). Mit Verfügung vom 3. September 2024 wurde die erwähnte Eingabe den Parteien zugestellt sowie mitgeteilt, über die Beweisanträge werde an der oberinstanzlichen Verhandlung nach Gewährung des rechtlichen Gehörs an die anderen Parteien entschieden (pag. 19 636 f.). Mit Eingabe vom 11. September 2024 beantragte Rechtsanwalt B.__