19 570 ff.). Die Parteien wurden mit Verfügung vom 22. April 2024 zur Berufungsverhandlung vom 17. - 20. September 2024 vorgeladen, wobei der Privatklägerin 1 sowie Rechtsanwalt Dr. F.________ das Erscheinen freigestellt wurde (pag. 19 575 ff.). Die oberinstanzliche Berufungsverhandlung fand vom 17. - 20.September 2024 vor der 2. Strafkammer statt (pag. 19 649 ff.).