Es wurde festgehalten, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 31. August 2023 hinsichtlich des Beschuldigten 3 rechtskräftig wurde. Die anteilsmässigen Kosten für das oberinstanzliche Verfahren wurden auf eine Pauschalgebühr von CHF 250.00 bestimmt und dem Beschuldigten 3 zur Bezahlung auferlegt. Eine Entschädigung wurde nicht gesprochen. Mit Verfügung vom 22. April 2024 wurde der Privatkläger 2 von der Verfahrensleitung ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen aus dem oberinstanzlichen Verfahren entlassen (pag. 19 570 ff.).