19 494 ff.]). Mit Eingabe vom 16. November 2023 teilte Fürsprecher H.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten 3 mit, dass die angemeldete Berufung zurückgezogen werde (pag. 19 498). Rechtsanwalt L.________ teilte mit Schreiben vom 29. November 2023 namens und im Auftrag ________/Privatkläger 2 (nachfolgend: Privatkläger 2) mit, dass dieser aufgrund der beschränkten Berufungen kein Interesse an einer weiteren Beteiligung am Strafverfahren habe, weshalb er um Entlassung aus der Stellung als Straf- und Zivilkläger im Berufungsverfahren bitte (pag. 19 506 f.).