19 482). Mit Berufungserklärung vom 15. November 2023 teilte Rechtsanwalt D.________ fristgerecht mit, die Berufung der Beschuldigten beschränke sich auf einen Teil der Schuldsprüche (Ziff. IV.4 und Ziff. IV.5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Bemessung der Strafe (Ziff. IV.1 Sanktionenpunkt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und die Tragung der Verfahrenskosten (Ziff. IV.2 Sanktionenpunkt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Verurteilung zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die E.________ GmbH/Privatklägerin 1 (nachfolgend: Privatklägerin 1;