der Beschuldigten 2/Berufungsführerin 2 (nachfolgend: Beschuldigte) ebenfalls fristgerecht Berufung gegen das Urteil vom 31. August 2023 an. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 26. Oktober 2023 und wurde den Betroffenen mit Verfügung vom selben Tag zugestellt (pag. 19 477). Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern betraute Staatsanwalt ________, Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Generalstaatsanwaltschaft), mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben für das Verfahren vor der Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (pag. 19 482).