A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 29'733.80 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 7'358.10 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IX. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von C.________ durch Rechtsanwalt D.________ wird wie folgt bestimmt: [Honorartabelle] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ mit CHF 27'039.45.