3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VIII. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird wie folgt bestimmt: 5 [Honorartabelle] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 29'733.80, unter Abzug des bereits geleisteten Kostenvorschusses noch mit CHF 21'733.80.