2. der ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen am 14. August 2017 in ________ (Ort) zum Nachteil der J.________ AG im Deliktsbetrag von rund CHF 98'000.00 (Ziff. I.3.1.2 der Anklageschrift); und in Anwendung der Artikel 29 lit. a, 40, 41 Abs. 1 lit. a, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 Abs. 1 (a)StGB 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB 418 Abs. 1, 422, 426 Abs. 1 StPO verurteilt 1. zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 8'436.80 und sich zusammensetzend aus: