8. Wie von der Gesuchsgegnerin zutreffend vorgebracht, erhielt der Gesuchsteller bereits mit Verfügung vom 13. Oktober 2022 Kenntnis darüber, dass die Gesuchsgegnerin im Verfahren SK 22 540 die Verfahrensleitung innehielt (amtliche Akten SK 22 540, pag. 1968 f.). Selbst wenn der (anwaltlich vertretene) Gesuchsteller die Bedeutung der durch die Gesuchsgegnerin unterzeichneten verfahrensleitenden Verfügungen wider Erwarten nicht erkannt haben sollte, müsste er spätestens mit Zustellung der Vorladung vom 10. März 2023 realisiert haben, dass die Gesuchsgegnerin Teil des Spruchkörpers sein würde (vgl. amtliche Akten SK 22 540, pag.