Hauptsache, die drohende Rückversetzung in Sicherheitshaft und die drohende Verweigerung des Mandatswechsels zur Wehr setzen möchte. Zu diesem Zweck stünden aber die ordentlichen Rechtsmittel zur Verfügung. Das (verspätete) Ausstandsbegehren sei das falsche Instrument, um gegen unliebsame Prozessergebnisse vorzugehen (pag. 19 f.).