StPO auszumachen. Sowohl das Eheschutz- als auch das Ehescheidungsverfahren seien mittels Vereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen worden. Beide Verfahren hätten inhaltlich vor allem die Regelung des Besuchsrechts, das Kindeswohl und finanzielle Fragen betroffen. Inwiefern daraus eine Freundschaft oder Feindschaft