3. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 wurde der Gesuchsgegnerin Gelegenheit gegeben, innert 20 Tagen schriftlich zum Ausstandsgesuch Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass das Gesuch nach durchgeführtem Schriftenwechsel schriftlich entschieden werde, und die Zusammensetzung des Gerichts wurde bekanntgegeben (pag. 16 f.), wobei mit Verfügung vom 15. November 2023 eine abgeänderte Zusammensetzung mitgeteilt wurde (pag. 22).