unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'203.15 an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern von CHF 28'156.35 (inkl. Auslagen und MWST) an E.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt Dr. F.________ im erstinstanzlichen Verfahren; unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern von CHF 7'249.65 (inkl. Auslagen und MWST) an E.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt Dr. F.________ im oberinstanzlichen Verfahren. E.