unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern von CHF 21'020.65 (inkl. Auslagen und MWST) an C.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt D.________ im erstinstanzlichen Verfahren; unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern von CHF 7'132.10 (inkl. Auslagen und MWST) an C.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt D.________ im oberinstanzlichen Verfahren. D. E.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung des Amtsmissbrauchs, angeblich begangen am 14. August 2019 in I.________, .________, Parkplatz, zum Nachteil von G.________;