1. von der Anschuldigung der Gehilfenschaft zur vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln, evtl. vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln und mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln, angeblich begangen am 14. August 2019 in I.________ durch Befahren einer Sperrfläche und Missachten des Signals «Rechtsabbiegen» auf dem .________, Missachten des roten Lichtsignales auf der Kreuzung .________ / .________, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der .________, ca. Hausnummer .________ (AD.________), Passieren einer Verkehrsinsel links auf der .________, in der Nähe der Hausnummer .