1. von der Anschuldigung der vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln, evtl. vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln und mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln, angeblich begangen am 14. August 2019 in I.________ durch 1.1 Befahren einer Sperrfläche und Missachten des Signals «Rechtsabbiegen» auf dem .________; 1.2 Missachten des roten Lichtsignales auf der Kreuzung .________ / .________; 1.3 Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der .________, ca. Hausnummer .________ (AD.________); 1.4 Passieren einer Verkehrsinsel links auf der .