_ werden diese Aufwände pauschal auf insgesamt 1.50 Stunden gekürzt. Mit gleicher Begründung werden die gleichnamigen Aufwände für die Zeit ab 1. Januar 2024 («Schreiben und Mails mit Klient und Obergericht» von 1.83 Stunden und «Telefonate mit Klient, StA, Gericht» von 0.83 Stunden) auf insgesamt 1.50 Stunden gekürzt. - Zuletzt wird der geltend gemachte Aufwand von 2.00 Stunden Verhandlungsvorbesprechung als übersetzt erachtet. Dieser Aufwand ist auf 1.00 Stunde zu kürzen.