für den Zeitraum bis Ende 2023 keine Kürzungen. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2024 wird das Honorar demgegenüber um 50 min respektive 0.83 Stunden gekürzt, woraus auch Änderungen bei der Auslagenpauschale und der Mehrwertsteuer resultieren. Unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Kürzungen resultiert eine Entschädigung von total CHF 7'249.65 (inkl. Auslagen und MWSt). In Anwendung von Art. 41 Abs. 3 KAG ist dieser Betrag nicht zu beanstanden.