97 chend CHF 5'980.00, Auslagen von CHF 179.35 und MWSt von 8.1 %, ausmachend CHF 507.20, ab dem 1. Januar 2024. Rechtsanwalt F.________ begründet den geltend gemachten Aufwand ausschliesslich mit dem Zeitaufwand. Folglich ist insbesondere dieser zu überprüfen. Der geltend gemachte Aufwand wird als angemessen erachtet und gibt nur zu wenigen Bemerkungen Anlass. Die Kostennote von Rechtsanwalt F.________ unterliegt