Somit wird die für die Berufungsverhandlung (inkl. mündliche Urteilseröffnung) veranschlagte Zeit von 9.00 Stunden um 1.00 Stunde auf 8.00 Stunden gekürzt. Ebenfalls wird der geltend gemachte Aufwand von 1.00 Stunde für die Nachbetreuung des Klienten angesichts des Verfahrensausgang als obsolet erachtet. Die Position ist entsprechend zu streichen. Im Ergebnis erfährt die Kostennote von Rechtsanwalt D.________ für den Zeitraum bis Ende 2023 keine Kürzungen. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2024 wird die Kostennote um 2 Stunden gekürzt, woraus auch eine Abweichung der geltend gemachten Mehrwertsteuer resultiert.