17.3 Entschädigung für die private Verteidigung des Beschuldigten 2 17.3.1 In erster Instanz Dem Beschuldigten 2 wurde von der Vorinstanz eine Entschädigung von CHF 21'020.65 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte zugesprochen. Die vorinstanzlich festgesetzte Höhe der Entschädigung gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist angesichts des Verfahrensausgangs zu bestätigen.