für den Zeitraum bis Ende 2023 keine Kürzungen. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2024 wird die Kostennote um insgesamt 4.00 Stunden gekürzt, woraus auch eine Abweichung der geltend gemachten Mehrwertsteuer resultiert. Unter Berücksichtigung der erfolgten Kürzungen resultiert insgesamt eine Entschädigung von total CHF 7'085.95 (inkl. Auslagen und MWSt). Wie in den theoretischen Ausführungen dargelegt, bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, aber auch der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses.