Es wird die für die Berufungsverhandlung veranschlagte Zeit von 10.50 Stunden (inkl. mündliche Urteilseröffnung) auf die effektive Dauer von 8.00 Stunden gekürzt. Angesichts des Verfahrensausgangs (vollumfängliche Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils) erachtet die Kammer sodann den geltend gemachten Aufwand von 1.50 Stunden für den Mandatsabschluss mit dem Beschuldigten 1 als obsolet, weshalb diese Position zu streichen ist. Im Ergebnis erfährt die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ für den Zeitraum bis Ende 2023 keine Kürzungen.