95 17.2 Entschädigung für die private Verteidigung des Beschuldigten 1 17.2.1 In erster Instanz Dem Beschuldigten 1 wurde von der Vorinstanz eine Entschädigung von CHF 27'362.80 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte zugesprochen. Diese von der Vorinstanz festgesetzte Entschädigung wird als angemessen erachtet und ist in Folge des erneuten Freispruchs zu bestätigen. 17.2.2 In oberer Instanz Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt B._