428 Abs. 1 StPO). Ob bzw. inwieweit eine Partei im Sinne dieser Bestimmung obsiegt oder unterliegt, hängt davon ab, in welchem Ausmass ihre vor der zweiten Instanz gestellten Anträge gutgeheissen werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_999/2021 vom 10. Oktober 2022 E. 5.2.2 mit Hinweis). Wenn als Vorinstanz das Einzelgericht entschieden hat, beträgt der Tarifrahmen für Entscheide im Berufungsverfahren 100 bis 5'000 Taxpunkte (Art. 24 Abs. 1 Bst. a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). Nach Art. 6 Abs. 2 VKD können in Verfahren mit mehreren Beteiligten die Höchstansätze jedoch überschritten werden.