187.00 Auslagen), die Verfahrenskosten für das Vorverfahren betreffend den Beschuldigten 3 auf CHF 3'736.50 (sich zusammensetzend aus CHF 3'643.00 Gebühren und CHF 93.50 Auslagen) und die gemeinsamen Verfahrenskosten im Hauptverfahren auf CHF 4'400.00 (sich zusammensetzend aus CHF 3'900.00 Gebühren des Gerichts und CHF 500.00 Gebühren Auftritt Staatsanwaltschaft). Insgesamt betragen die erstinstanzlichen Verfahrenskosten damit CHF 13'072.45.