Hinzu tritt die vom Beschuldigten 3 verwendete Munition Action 4, welche dahingehend konzipiert ist, dass sie beim Aufprall sehr viel Energie abgibt, um Fremdgefährdung und Ricochets zu vermeiden. Der Strafkläger hatte durch die der Schussabgabe vorangehende Fluchtfahrt sein sicherheitsgefährdendes Potential in offensichtlicher Weise manifestiert und der Beschuldigte 3 durfte angesichts des nicht den gewünschten Erfolg gebrachten «Klemmens» des Strafklägers auf dem Parkplatz sowie dessen bereits vorgenommenen Drei-Punkte-Wendemanövers davon ausgehen, dass dieser seine Flucht in gleicher Weise fortsetzen würde.