92 Umstands, wonach sich das Fahrzeug des Strafklägers bereits wieder vorwärts bewegte, war eine Gefährdung für den Strafkläger angesichts der nahen Distanz des Beschuldigten 3 zum anvisierten Ziel und der klar nach unten gerichteten Waffe im vorliegenden Fall hinreichend minimiert. Hinzu tritt die vom Beschuldigten 3 verwendete Munition Action 4, welche dahingehend konzipiert ist, dass sie beim Aufprall sehr viel Energie abgibt, um Fremdgefährdung und Ricochets zu vermeiden.