Die Staatsanwaltschaft und die Strafklägervertretung erblicken in der Nähe zum Fahrer die Gefahr eines Durchschusses durch die Fahrertür. Entgegen diesen Ausführungen erscheint die gezielte Schussabgabe auf einen Pneu aus zwei Metern Distanz als genügend sicher und das Risiko eines Ricochet oder eines Verfehlens des Ziels ausreichend minimiert und vertretbar. Diese Auffassung wird im Übrigen auch in den Ausbildungsunterlagen des SPI, Polizeischiessen, vertreten (pag. 830). Hiernach wird der Schusswaffeneinsatz gegen ein flüchtiges Motorfahrzeug immer den Grundsätzen für den Waffengebrauch gegen Personen unterstellt.