Der Strafkläger hat sein Fahrzeug bereits zurückgesetzt, als der Beschuldigte 3 den ersten Schuss abgab. Das Fahrzeug war damit schon in Bewegung, jedoch noch nicht mit vollem Tempo unterwegs. Die Distanz zum Ziel betrug maximal zwei bis drei Meter. Der Beschuldigte 3 zielte auf das linke Vorderrad. Die Auskunftspersonen haben ausgesagt, dass die Waffe klar gegen unten gerichtet gewesen sei. Zwar liegt das linke Vorderrad nahe dem Fahrer. Die Staatsanwaltschaft und die Strafklägervertretung erblicken in der Nähe zum Fahrer die Gefahr eines Durchschusses durch die Fahrertür.