a) das konkrete Zwangsmittel und dessen Wirkung: Der Beschuldigte 3 setzte seine Dienstwaffe, eine SIG Sauer P229, ein. Es handelt sich um eine Kurzwaffe, bei welchen Deformationsgeschosse wesentlich weniger Energie als bei Langwaffen haben (vgl. zum Ganzen KNEUBUEHL et al., Wundballistik, 3. Aufl. 2008, S. 108). Gemäss Aussagen des Beschuldigten 3 werden ebendiese Deformationsgeschosse eingesetzt und konkret die Action 4 / 9 mm Munition (vgl. auch Polizeischiessen 09.17 SPI, 2. Aufl. 2017, S. 33). Deformationsgeschosse zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich beim Auftreffen auf ein Ziel verformen und eine hohe Energie abgeben (sog. hohe Mann-Stopp-Wirkung).